Ein Gartenhaus, eine Waschmaschine, ein Esstisch aus Massivholz: Solche Artikel gehen nicht als Paket, sondern über die Spedition – und das kostet ein Vielfaches. Wer diesen Aufwand in den Artikelpreis einrechnet, verliert jeden Preisvergleich. Wer ihn auf alle Bestellungen umlegt, verärgert die Kunden, die ihn gar nicht verursachen.
Das Modul erhebt den Sperrgutzuschlag dort, wo er entsteht: bei der einzelnen Bestellung, abhängig von dem, was im Warenkorb liegt, wohin geliefert wird und mit welcher Versandart.
Zehn Regeln für Ihre Versandwirklichkeit
Jede Regel besteht aus drei Angaben: Lieferländer, Betrag und Versandarten. DE;9.95;dp bedeutet 9,95 Euro bei Lieferung nach Deutschland über die Deutsche Post; AT,CH;19.95 bedeutet 19,95 Euro nach Österreich und in die Schweiz über jede Versandart. Bis zu zehn solcher Regeln stehen zur Verfügung – genug, um zwischen Inland, Nachbarländern und Fernzonen sauber zu unterscheiden.
Ein Häkchen genügt
Die Kennzeichnung setzen Sie direkt im Artikel. Für ganze Sortimente markieren Sie stattdessen eine Kategorie – wahlweise mitsamt allen Unterkategorien – und alle enthaltenen Artikel werden in einem Zug gekennzeichnet. Wer seine Stammdaten in der Tabelle pflegt, nutzt den CSV-Im- und Export, den das Modul um eine eigene Spalte erweitert.
Auch dann, wenn nur eine Variante sperrig ist
Das Regal in 80 cm Breite geht als Paket, das in 200 cm nicht. Deshalb lässt sich die Kennzeichnung auch auf Variantenebene setzen: Der Zuschlag fällt dann nur an, wenn der Kunde die große Ausführung wählt. Im Shop erscheint bei diesen Artikeln ein entsprechend vorsichtig formulierter Hinweis, denn erst die Wahl der Variante entscheidet.
Einmal je Bestellung oder je Stück
Sie entscheiden, ob der Zuschlag einmalig zur Bestellung anfällt oder mit der Menge der Sperrgutartikel multipliziert wird. Für Artikel, die zu mehreren auf eine Palette gehen, gibt es zusätzlich die Sonderregel „zählt immer als EIN Sperrgut“ – unabhängig davon, wie viele Stück bestellt werden.
Der Kunde erfährt es rechtzeitig
In der Kategorielistung und auf der Produktseite steht der Hinweis unter dem Preis, bei der Auswahl der Versandart nennt der Shop den Betrag – und wenn mehrfach gerechnet wird, auch den Einzelbetrag und die Anzahl. In der Bestellübersicht erscheint der Zuschlag als eigene Zeile und wandert von dort unverändert in Bestellbestätigung, Rechnung und Lieferschein. Keine böse Überraschung im letzten Schritt, keine Rückfrage im Support.
Selbstabholung bleibt frei
Holt der Kunde die Ware selbst ab, fällt nie ein Zuschlag an – ohne dass Sie dafür eine eigene Regel pflegen müssten.
Ein Prüfbericht, der mitdenkt
Die Setupseite sagt Ihnen bei jedem Aufruf, ob die Einrichtung vollständig ist: ob die Summenzeile im Shop eingeschaltet ist, ob eine Steuerklasse hinterlegt wurde, ob ein Betrag mit Komma statt Punkt geschrieben ist, ob ein Ländercode oder ein Versandmodul so überhaupt existiert und ob schon Artikel gekennzeichnet sind. Grün heißt: Sie können live gehen.
Häufige Fragen
Funktioniert der Zuschlag auch bei versandkostenfreier Lieferung? Ja. Nehmen Sie die versandkostenfreie Versandart einfach in die Regel mit auf – oder lassen Sie den Feldteil für die Versandarten leer, dann gilt die Regel ohnehin für alle außer der Selbstabholung.
Wird der Zuschlag versteuert? Ja. Die Steuerklasse legen Sie in der Summenzeile des Shops fest – in der Regel dieselbe wie bei den Versandkosten.
Kann ich die Texte ändern? Alle Texte des Moduls liegen als Textphrasen in Deutsch und Englisch vor und lassen sich über „Texte ändern“ ohne Programmierkenntnisse anpassen.
Was passiert, wenn ein Artikel und seine Variante gekennzeichnet sind? Die Kennzeichnung im Artikel hat Vorrang, der Zuschlag wird pro Warenkorbzeile nur einmal ausgelöst.
Testen Sie selbst: